Die Gewässer der PG 1 dürfen wieder beangelt werden

Liebe Mitglieder,

Der Vertrag der PG 1 ist unterzeichnet. Die Gewässer dürfen somit in gewohnter Weise beangelt werden. Das bedeutet, dass Ihr Euch an die Bestimmungen / Auflagen der Rheinpachtgemeinschaft 1 e.V., Stand 11/2013, wie bisher auch halten müßt.

Baden – Baden, 21.03.2015