Mitteilung des 1. Vorsitzenden der Rheinpachtgemeinschaft 1 e.V.:
„Liebe Mitglieder,
liebe Vorstandschaft,
das bereits angekündigte Gesetzesblatt Landesfischereiverordnung ist veröffentlicht.
Der Aal ist ab sofort bis Ende 2017 gesperrt.
Bitte teilt es Euren Mitgliedern mit.“
Im Bachgrundsee ist der Aalfang nicht verboten!
Link zur Landesfischereiverordnung – LFischVO – Vom 3. April 1998, gültig ab 26.04.2016