Neues vom Angelsportverein Baden-Baden
- Fischverkauf Karfreitag 18.4.2025
Hallo liebe Mitglieder,
am Karfreitag 18.4.2025 bietet der ASV Baden-Baden einen Fischverkauf vor dem Heimatmuseum in Haueneberstein an. Wir haben frische Forellen, Schollenfilets, Calamari, Pommes und Kartoffelsalat.
Wir würden uns sehr freuen, viele von euch zu sehen und verköstigen zu dürfen.
Gerne dürft ihr den Flyer des Fischverkaufs mit euren Freunden und Bekannten teilen und einen gemeinsamen Ausflug zu uns zu unternehmen.
Viele Grüße und bis zum Karfreitag euer Vorstandsteam des ASV Baden-Baden
- Geänderte Regelungen zum Angeln in der Schwarzenbachtalsperre
Liebe Mitglieder,
wie Euch bereits mitgeteilt wurde, ist eine Entleerung der Scharzenbachtalsperre ab dem Frühjahr 2026 zwecks aufwendiger Sanierungsarbeiten an der Staumauer geplant. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe kündigen wir folgende Regelungen bzgl. des Angelns in der Schwarzenbachtalsperre an, welche ab dem 01. April 2025 bis zur Restentleerung der Schwarzenbachtalsperre gültig sind:
- sämtliche Schonmaße und Schonzeiten für die Fische in der Schwarzenbachtalsperre sind aufgehoben
- es gilt keinerlei Fangbegrenzung für „Gutfische“
- bis zur Restlentleerung der Scharzenbachtalsperre finden keinerlei Besatzmaßnahmen mehr statt
Ausnahmsweise ist auch das Angeln mit Kunstködern in der Schwarzenbachtalsperre bereits ab dem 01. April gestattet; allgemein ist ab diesem Zeitpunkt das Angeln mit allen gemäß Landesfischereiverordnung zulässigen Ködern erlaubt. Gemäß Fischereigesetz verbotene Methoden bleiben selbstverständlich auch weiterhin verboten.
Bitte beachtet, dass das Angeln an der Schwarzenbachtalsperre trotz dieser Regelungen wie gehabt erst ab dem 01. April 2025 gestattet ist.
Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Fischbestände vor der Entleerung der Schwarzenbachtalsperre zu reduzieren und somit die Bergung der eventuell nach der Entleerung noch vorhandenen Restbestände erleichtern.
Ausdrücklich weisen wir hiermit darauf hin, dass es sich bei der Aufhebung der Schonmaße und -zeiten um eine fischereiwirtschaftlich erforderliche Einzelfallregelung handelt, die dieser besonderen Situation geschuldet ist und wir eine ordnungsgemäße Verwertung der gefangenen Fische voraussetzen.
- Infobrief 1/25 und Einladung zur Jahreshauptversammlung
- Infobrief 5/24
Zum Nachrichten-Archiv
Jäger und Angler
Wir Angler sind alle Naturschützer, wie der Jäger auch. Kameradschaftliche, gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Jeder Jäger ist für seine Jagd und insbesondere für seinen Schuss voll verantwortlich — wie der Angler für sein Gewässer und seinen Haken. Wir verhalten uns ruhig und provozieren nicht. In dem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Angelverbotszonen, insbesondere im Bereich der Staustufe und der Schiffsanlegestellen, strikt beachtet wird. Bitte beachtet die gesperrten Zonen und informiert Euch hierüber vor dem Fischen. Karten gibt es über den Verein oder in der Gaststube an der Staustufe. Die Karte kostet € 2.— und wird Euch vom Verein, gegen Erstattung des Portos in Höhe von € 1.45, auch zugeschickt. Email genügt. Den Betrag von € 3.45 buchen wir von Eurem Bankkonto ab.