Am 09.04.2020 wurde die neue Landesfischereiverordnung verabschiedet.

Für den Aal wurde die ganzjährige Schonzeit für den Rhein und seinen Gewässersystemen gestrichen, nunmehr gilt eine Schonzeit vom 15. September bis 01. März und ein Schonmaß von 50 cm.

Das Nachtangelverbot besteht weiterhin.

Mehr Informationen könnt Ihr direkt dem Beitrag des LFVBW entnehmen.

Unser Gewässerwart musste leider die letzten Tage einige umgestürzte Bäume am Leissee entfernen. Hier besteht das Risiko, dass weitere Bäume Schäden aufweisen und umstürzen können.
Das betreten des Leissee ist daher bis auf Weiteres nur auf eigenes Risiko gestattet und bei Wind generell untersagt.

Wir werden schnellstmöglich entsprechende Schadbäume entfernen, sodass ein ungestörtes Angeln wieder möglich ist.