Am 09.04.2020 wurde die neue Landesfischereiverordnung verabschiedet.
Für den Aal wurde die ganzjährige Schonzeit für den Rhein und seinen Gewässersystemen gestrichen, nunmehr gilt eine Schonzeit vom 15. September bis 01. März und ein Schonmaß von 50 cm.
Das Nachtangelverbot besteht weiterhin.
Mehr Informationen könnt Ihr direkt dem Beitrag des LFVBW entnehmen.