Liebe Mitglieder,
wie Euch bereits mitgeteilt wurde, ist eine Entleerung der Scharzenbachtalsperre ab dem Frühjahr 2026 zwecks aufwendiger Sanierungsarbeiten an der Staumauer geplant. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe kündigen wir folgende Regelungen bzgl. des Angelns in der Schwarzenbachtalsperre an, welche ab dem 01. April 2025 bis zur Restentleerung der Schwarzenbachtalsperre gültig sind:
- sämtliche Schonmaße und Schonzeiten für die Fische in der Schwarzenbachtalsperre sind aufgehoben
- es gilt keinerlei Fangbegrenzung für „Gutfische“
- bis zur Restlentleerung der Scharzenbachtalsperre finden keinerlei Besatzmaßnahmen mehr statt
Ausnahmsweise ist auch das Angeln mit Kunstködern in der Schwarzenbachtalsperre bereits ab dem 01. April gestattet; allgemein ist ab diesem Zeitpunkt das Angeln mit allen gemäß Landesfischereiverordnung zulässigen Ködern erlaubt. Gemäß Fischereigesetz verbotene Methoden bleiben selbstverständlich auch weiterhin verboten.
Bitte beachtet, dass das Angeln an der Schwarzenbachtalsperre trotz dieser Regelungen wie gehabt erst ab dem 01. April 2025 gestattet ist.
Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Fischbestände vor der Entleerung der Schwarzenbachtalsperre zu reduzieren und somit die Bergung der eventuell nach der Entleerung noch vorhandenen Restbestände erleichtern.
Ausdrücklich weisen wir hiermit darauf hin, dass es sich bei der Aufhebung der Schonmaße und -zeiten um eine fischereiwirtschaftlich erforderliche Einzelfallregelung handelt, die dieser besonderen Situation geschuldet ist und wir eine ordnungsgemäße Verwertung der gefangenen Fische voraussetzen.