LFVBW: Aalfang im Rhein derzeit erlaubt

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat noch nicht die Aalschonzeit in großen Teilen des Rheins und seiner Zuflüsse verlängert (§ 19 Landesfischereiverordnung). Wir informieren Sie dazu, sobald uns die genauen Details vorliegen. Bis dahin ist das Angeln auf Aal im Rhein und Nebengewässern entsprechend § 19 Landesfischereiverordnung erlaubt.