Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass seit dem 4.3.2022 die gesetzliche Aalschonzeit (nur im Rhein und seinem Gewässersystem)  der 15. September bis 01.März ist. 

Anbei findet Ihr einen entsprechenden Zeitungsartikel über die aktuelle Situation an unseren Gewässern. Bitte beobachtet dies genau und meldet Euch bei unseren Vorständen, sollte es notwendig sein Fische umzusetzen oder andere Maßnahmen zu ergreifen.

Vielen Dank.